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Schiedsmänner der Stadt Wahlstedt

Wir, die Schiedspersonen, sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürger aus Ihrer Nachbarschaft. In unserem Land sind über 500 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern für Sie tätig.

Wir sind als vorge­richtliche Schlichtungsorganisation fern jeder Interessen und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral. Wir arbeiten sehr kostengünstig und unterliegen zudem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direk­toren/Direktorinnen der zuständigen Amtsgerichte.

In Wahlstedt sind Ihre Ansprechpartner:

Christian Seifert:

Birkenweg 6d

Tel: 04554 - 705 63 52

Manfred Franke:

Wittenborner Str. 23

Tel: 04554 - 400 96 39

Über uns

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre mit der Gegenpartei Ihre Probleme. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet unparteiisch tätig zu sein.

Ein Schlichtungsversuch bei uns Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten, und spart dadurch Zeit und Nerven.

Die Verhandlung führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Friede von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt” oder „verliert”.

Jedoch: Wir können nur schlichten, nicht aber richten! 

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten zu tragen. Für ca. 50,-- € können die Parteien schon einen Ver­gleich schließen und sich die Kosten auch noch teilen.

Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner hat nachweislich zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt. Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von weit über 50 %.

Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

Zuständigkeiten

Die Stadt richtet das Schiedsamt ein, im dem die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Auf­gaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schieds­person wird durch die Stadtvertretung gewählt und wird nach der Wahl durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt. Die Schiedsperson ist siegelführend und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle (z.B. vor einem Schiedsmann) versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen in

  • 1. Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. 
  • 2. a) Streitigkeiten im zivilrechtlichen Sinne über Ansprüche wegen Führung unwägbarer Stoffe (z.B. Gase, Gerüche, Rauch, Geräusch) auf andere Grundstücke.
  • 2. b) Überwuchs, Hinüberfall, Beeinträchtigung von Nachbarrechten, Ver­letzung der persönlichen Ehre.
  • 3. Streitigkeiten im strafrechtlichen Sinne, z.B. Hausfriedensbruch, einfache Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung.

Die Streitigkeiten können durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden, der 30 Jahre Gültigkeit hat.

Wir sind kostengünstig + schnell + unbürokratisch.

Erst zum Schlichter statt zum Richter.

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